Spenden:

Verein Wir Menschen
Via Muraccio 1
6612 Ascona

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Herzlichen Dank

Kundgebung für unsere Klägergemeinschaft

Liebe Freundinnen und Freunde

Der 29. August 2024 wird in der Geschichte einmal als schwarzer Donnerstag bezeichnet werden. Die Schweizer Demokratie ist faktisch beerdigt worden:

Unsere Klage, eine bestens dokumentierte Forderung, die Corona-Massnahmen rechtlich aufzuarbeiten, ist vom Bundesgericht (BG) in der öffentlichen Verhandlung ohne Fakten der Bundesjuristen, ohne jede Frage des BG und auch ohne konkrete Begründung abgelehnt worden.

Wir haben zudem Gerichtskosten in Höhe von 10’000 CHF zu bezahlen, das ist fünf Mal so viel wie als Vorschuss verlangt worden war.

Das Sicherheitsgremium des Bundesrates stellte am gleichen Tag in einer Studie fest, dass wir uns in einer Vorkriegsphase befinden und damit Zensur gegen Falschinfos notwendig ist ->

Legitimierung der politischen Willkür und Kampfansage an Telegram und Alternativmedien generell.
Der ganze Bericht:
Weltunordnung droht! Pressekonferenz zur künftigen Schweizer Sicherheitspolitik 29.August 2024

Wir danken Euch und allen beteiligten Anwälten ganz herzlich für die grossartige Unterstützung während der vergangenen 3 Jahre.

Um die restlichen Top Arbeiten unserer Anwälte und die hohen Gerichtskosten bezahlen zu können, benötigen wir dringend weitere Spenden und bitten Euch, uns nochmals zu helfen.

Mit der dann hoffentlich ausreichenden finanziellen Grundlage werden wir die Klage innert den nächsten 4 Monaten an den „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ (EGMR) formulieren und einreichen, primär mit dem Ziel, noch wesentlich mehr Menschen klarzumachen, was in unserem Land wirklich läuft.

Herzlichen Dank und alles Gute,

Euer Wir Menschen – Team

https://wirmenschen.ch

01.09.2024

NEWS vom 29.07.2024

Zu unserer Haupt-Klage
Verlahrens-N r. 2E -512022

Mitteilung an die Medien
PDF

29. August 2024

(Mitteilung an die Medien)

Ein politisches Urteil

Das Bundesgericht weist Staatshaftungsklage von 11’000 Klägerinnen und Klägern wegen rechtswidriger Pandemiemassnahmen ab

Das Bundesgericht hat heute unsere Staatshaftungsklage gegen den Bund abgewiesen. Eine Gemeinschaft von rund 11’000 Klägerinnen und Klägern, organisiert im Verein «Wir Menschen», verlangte einen symbolischen Schadenersatz von je einem Franken und als Genugtuung die gerichtliche Feststellung der Widerrechtlichkeit der Pandemie-Massnahmen.

Unsere Klage stützte sich auf das Argument, dass das SARS-CoV-2-Virus nie isoliert und seine Gefährlichkeit experimentell nicht bestätigt werden konnte. Zudem erwies sich der PCR-Test als ungeeignet, um die epidemiologische Situation zu beurteilen, da er auch symptomlose Personen fälschlicherweise zu Krankheitsträgern erklärte und unter Quarantäne stellte.

Der Bundesrat begründete die Massnahmen wiederholt mit dem Schutz des Gesundheitswesens vor Überlastung. Abgesehen von der kurzfristigen Überbelegung einzelner Spitäler bestand eine solche aber zu keinem Zeitpunkt. Im Gegenteil: Während der Pandemie wurden Intensivbetten abgebaut. Zudem hat der Bundesrat wahrheitswidrig behauptet, die Corona-Impfstoffe würden vor einer Ausbreitung schützen, obwohl sie dafür gar nicht zugelassen waren.

In der heutigen Verhandlung ging es ausschliesslich um die Rechtmässigkeit der Massnahmen.
«Der Bundesrat hat die Existenz einer Pandemie bisher nur behauptet, aber nicht begründet, geschweige denn bewiesen», erklärte unser Anwalt vor Bundesgericht.
Der Verweis auf die WHO ersetze den Beweis nicht, der Bundesrat hätte die Massnahmen prüfen müssen, statt blind der WHO zu folgen.

Die Gegenpartei, vertreten durch den Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartements, machte in einem kurzen Plädoyer geltend, der Bundesrat habe stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Zudem erfordere die Staatshaftung ein unentschuldbares Verschulden, eine bisher unbekannte Rechtsauffassung.
Nach geltender Rechtsprechung haftet der Staat auch dann, wenn ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Die Vertreter des beklagten Bundes gingen offensichtlich davon aus, mit minimalem Prozessaufwand vom Bundesgericht Recht zu bekommen. Während unsere Klageschrift fast hundert Seiten umfasste und ein Vielfaches an Belegen enthielt, beschränkte sich die Klageantwort des Rechtsdienstes des Eidgenössischen Finanzdepartements auf fünf Seiten und ging nur äusserst summarisch auf unsere Argumente ein. Unsere Replik umfasste 20 Seiten,
die Gegenpartei verzichtete sogar auf eine Duplik.

Sie war sich ihrer Sache offenbar von vornherein sicher.

Es ist dies ein offensichtlich politisches Urteil.

Fazit von Franz Stadelmann, Initiant der Klage und des Vereins: «Wir Menschen»:
«Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichts wird deutlich, dass die Judikative der Exekutive unterstellt ist, anstatt diese zu kontrollieren.»


Die komplette Dokumentation des Verfahrens wird hier auf unserer Homepage veröffentlicht,
sobald die Urteilsbegründung des Bundesgerichts schriftlich vorliegt.

Medienmitteilung des Bundesgerichtes in Lausanne:
https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/2e_0003_2022_yyyy_mm_dd_T_d_11_56_27.pdf

 

und der sofortige zurechtgeschnittene Medienbericht des SRF:
https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-aus-lausanne-bundesgericht-kein-schadenersatz-wegen-corona-massnahmen

 

 

NEWS vom 15.07.2024

Liebe Mitstreiter und liebe Freunde,

wir sind nun so weit geduldig mit unserer grossen Klage voranngekommen und nun gibt es endlich einen Termin zur mündlichen Verhandlung
am Donnerstag den 29. August um 9:30 2024 am Bundesgericht in Lausanne.

Für die aktiven Mitstreiter und Freunde, welche als Zuschauer an dieser Verhandlung dabei sein möchten, wird gebeten sich
bei unserer e-mail info@wirmenschen.ch bis zum 25.Juli 2024 verbindlich anzumelden, denn wir müssen Vorab die Anzahl der Zuschauer bekanntgeben.
Eure Reisespesen gehen auf eigene Kosten.
Euer aktives Dabeisein wird eine grosse Unterstützung sein, herzlichen Dank im Vorraus.

Mit dem Beitritt zum “Institut Trivium” unterstützen wir die international gültigen Menschenrechte, profitieren als Mitglied auch persönlich.
Eine Online Akademie ist für die Mitglieder frei zugänglich.

und mit der Unterstützung das Vereins Wir Menschen können die Klagen weitergehen, auch international.

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Unabhängig der Vollmachten und Mandate
setzen wir unser Engagement auf Internationaler Ebene fort.

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Schütze Dich als Mensch und fordere Deine „Rechte als Mensch“ ein, denn wer seine Rechte nicht einfordert, der hat keine!
Wir werden unsere Energie für die Zukunft bündeln, den nur gemeinsam kommen wir weiter, für die Zukunft unserer Kinder.

03. März 2024 Heinz Raschein

Das Epidemiengesetz soll “angepasst” werden. Der Bundesrat hat einen Änderungsentwurf vorgelegt und in die Vernehmlassung geschickt.
Das Bündner Komitee für Selbstbestimmung und Souveränität der Schweiz ( souveraen-gr.ch ) nimmt an der Vernehmlassungsrunde teil und wird morgen obenstehenden, von mir verfassten VERNEHMLASSUNGSTEXT dazu einreichen.
Zu einer Vernehmlassung berechtigt sind nicht nur Verbände und Parteien, sondern jedermann für sich selbst oder für eine Gruppe, die sich über den Vermehmlassungstext einig ist. Wer will, kann sich dafür auf meine Vernehmlassung nach Belieben stützen oder auf Teile davon.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. März dieses Jahres.

News vom 20.02.2024

Unsere Klage:
Ergebnisse der Vorverhandlung am 15.02.24 in Lausanne

Liebe Freundinnen, liebe Freunde

In Lausanne anwesend waren BR Hartmann als bundesgerichtlicher Instruktionsrichter, Gerichtsschreiber Marti; vom Eidg. Finanzdepartement (EFD) Frau Schmid und Herr Krämer; von unserer Seite Dr.iur. Gerald Brei als unser Rechtsvertreter sowie Franz Stadelmann und ich Heinz Raschein vom Leitungsteam. Die Verhandlungsdauer betrug eine halbe Stunde. Wir erhielten ein allseits unterzeichnetes Protokoll davon.

Angeschnitten wurden drei Themenkreise: 1) Als Verfahrensgegenstand wurde eine mögliche Staatshaftung der Eidgenossenschaft nach Verantwortlichkeitsgesetz des Bundes bezeichnet. Der Rechtsschriftenwechsel wurde als geschlossen festgehalten. RA Dr. Brei reichte neue Urkundenbeweise mit Kopien an die Gegenpartei ein, namentlich die Unterlagen der EMA (Europäische Zulassungsbehörde) ans EU-Parlament, wonach die Injektionsstoffe weder auf Wirksamkeit noch auf Schutz vor Weitergabe von Keimen geprüft worden waren. 2) Eine Parteienumfrage zur Vergleichsbereitschaft verlief ergebnislos; die Gegenpartei lehnte meinen Vorschlag ab, unsere Ansprüche auf die Hälfte zu reduzieren. 3) Zum Ablauf einigten sich die Parteien darauf, dass das Bundesgericht die Hauptverhandlung (HV) in zwei Teilen durchführt. Im ersten soll die Frage der Widerrechtlichkeit zur Debatte stehen, das heisst ob die vorhandenen Rechtsgrundlagen für die bundesrätlichen Massnahmen von 2020 ausreichten; wenn ja, ob sie dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit genügten. Anlässlich dieses ersten Teils wird das Beweisverfahren als geschlossen erklärt. Wird die Widerrechtlichkeit vom BGer verneint, ist das Verfahren für die Schweiz abgeschlossen; international sind nach Erhalt des bundesgerichtlichen Urteils von uns aus mögliche Schritte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu prüfen. – Wird sie bejaht, steht eine Schlussverhandlung über die Konsequenzen widerrechtlichen Handelns durch den Bund an.

Beide Verhandlungen sind öffentlich nach Massgabe der bundesgerichtlichen Raumkapazitäten.

Die Gutachtensanträge der Klägerpartei wurden reduziert und präzisiert. Terminliches kam nicht zur Sprache. Gerald, Franz und ich hoffen auf eine Einladung zum ersten HV-Teil noch vor den Sommer-Gerichtsferien. Der Fall ist schon seit Monaten spruchreif. Möge uns Eure Unterstützung weiterhin erhalten bleiben!

Wir bitten dringend um zusätzliche Spenden, um rechtlich/sachlich weitermachen zu können.

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News vom 09.02.2024
Spenden Aufruf

Unsere Klage: Die Vorverhandlung am 15.02.24 in Lausanne findet statt !!

Liebe Freundinnen, liebe Freunde

Wir haben auf einer Vorverhandlung bestanden, der Bundesrichter den anschliessenden Antrag des Bundesrates (EFD) auf Verschiebung abgelehnt.

So haben wir die Gelegenheit, am 14.02.2024 beim Bundesgericht in Lausanne nicht nur unsere bereits dargestellten Argumente, sondern auch wesentliche Neuigkeiten vorzutragen.

Leider wurde unser Antrag, diesen Anlass öffentlich durchzuführen, abgelehnt.

Recht wird uns das Bundesgericht wohl kaum geben dürfen, aber ein weiterer Meilenstein zu noch mehr Aufklärung ist es auf jeden Fall.

2024 wird von allen Seiten zum Jahr der Entscheidungen erklärt.

Unsere Chance? Die gemeinsame Stärke! Wir machen weiter, friedlich und sachlich, solange die Mittel reichen. Wir sind die grösste Klägergemeinschaft in der Geschichte der Schweiz und haben weiterhin die Chance, möglichst viele Mitmenschen aufzuklären. Je mehr von uns zu den geplanten und vorbereiteten Massnahmen Richtung globaler Kontrolle und Herrschaft (WHO, WEF, UN .., alle mit Hauptsitz in der Schweiz!) NEIN sagen, desto schneller verlieren diese totalitären Globalisten an Kraft.

Wir sind eine Klägergemeinschaft, dh jede und jeder ist gleich wichtig 🙂!

Für uns alle ist jetzt die Zeit gekommen, eigenverantwortlich zu handeln.

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News vom 21. Dezember 2023
Spenden Aufruf

Aktueller Stand unserer Klage von 21.09.2022 gegen die Corona-Massnahmen

Liebe Freundinnen, liebe Freunde
Das Bundesgericht hat vor einigen Tagen entschieden, nun ein Vorbereitungsverfahren durchzuführen.
Nach sehr vielen Absagen in anderen Fällen werten wir dies als ersten Erfolg und überlegen uns, die Möglichkeit einer mündlichen Vorbereitungsverhandlung zu nutzen und uns mit den inzwischen sehr vielen neuen Fakten optimal vorzubereiten.
Wir entscheiden bis Mitte Januar 2024, dann folgt die nächste Zwischeninfo.
Nur dank Euch war die ganze, sehr aufwendige Klage überhaupt möglich.
Um die weiter entstehenden Kosten tragen zu können, benötigen wir zusätzliche Spenden.
Ganz herzlichen Dank für Eure bisherige und weitere Unterstützung.
Die Corona-Aufarbeitung auf Bundesebene ist längst überfällig und wird kommen.
Wir wollen gemeinsam diese umfassende Klage bis zum Ende durchziehen und so einen wesentlichen Beitrag leisten.
Wir wünschen Euch schöne, entspannte Weihnachten und für das kommende Jahr viele positive Erlebnisse, vor allem gute Gesundheit, für die wir alle selbstverständlich auch in Zukunft eigenverantwortlich sorgen werden!
Euer wirmenschen-Team

News vom 2. Dezember 2023
Rechtsbankrott – was nun? Mit Beispielen aus der Praxis (Heinz Raschein)

Heinz Raschein, Anwalt und Notar im Ruhestand, attestiert an der 19. AZK dem Schweizer Rechtssystem den Bankrott. Seine Einschätzung legt er anschaulich, unter anderem an Hand der Bundesverfassung, ihrer Revision, den Covid-Gesetzen, sowie eingereichter Klagen dar. Mutig spricht er aus, wovor andere zurückschrecken. Ein Aufruf an alle zur Eigenverantwortung und Zivilcourage!

Quelle: https://www.kla.tv/27547

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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