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Herzlichen Dank
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Herzlichen Dank
Unterdessen gibt es ein paar interessante Links zur Unabhängikeit der Bundesrichter:
https://www.nzz.ch/schweiz/der-hoechste-schweizer-richter-verzichtet-auf-sein-amt-ld.1850594
https://www.nau.ch/news/schweiz/yves-donzallaz-tritt-als-bundesgerichts-prasident-zuruck-66836270
…und unterstützt uns zu eurem zukünftigen Beitritt in höhere Rechtskreise
…und unterstützt uns zu eurem zukünftigen Beitritt in höhere Rechtskreise
Schütze Dich als Mensch und fordere Deine „Rechte als Mensch“ ein, denn wer seine Rechte nicht einfordert, der hat keine!
Wir werden unsere Energie für die Zukunft bündeln, den nur gemeinsam kommen wir weiter, für die Zukunft unserer Kinder.
Das Epidemiengesetz soll “angepasst” werden. Der Bundesrat hat einen Änderungsentwurf vorgelegt und in die Vernehmlassung geschickt.
Das Bündner Komitee für Selbstbestimmung und Souveränität der Schweiz ( souveraen-gr.ch ) nimmt an der Vernehmlassungsrunde teil und wird morgen obenstehenden, von mir verfassten VERNEHMLASSUNGSTEXT dazu einreichen.
Zu einer Vernehmlassung berechtigt sind nicht nur Verbände und Parteien, sondern jedermann für sich selbst oder für eine Gruppe, die sich über den Vermehmlassungstext einig ist. Wer will, kann sich dafür auf meine Vernehmlassung nach Belieben stützen oder auf Teile davon.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. März dieses Jahres.
In Lausanne anwesend waren BR Hartmann als bundesgerichtlicher Instruktionsrichter, Gerichtsschreiber Marti; vom Eidg. Finanzdepartement (EFD) Frau Schmid und Herr Krämer; von unserer Seite Dr.iur. Gerald Brei als unser Rechtsvertreter sowie Franz Stadelmann und ich Heinz Raschein vom Leitungsteam. Die Verhandlungsdauer betrug eine halbe Stunde. Wir erhielten ein allseits unterzeichnetes Protokoll davon.
Angeschnitten wurden drei Themenkreise: 1) Als Verfahrensgegenstand wurde eine mögliche Staatshaftung der Eidgenossenschaft nach Verantwortlichkeitsgesetz des Bundes bezeichnet. Der Rechtsschriftenwechsel wurde als geschlossen festgehalten. RA Dr. Brei reichte neue Urkundenbeweise mit Kopien an die Gegenpartei ein, namentlich die Unterlagen der EMA (Europäische Zulassungsbehörde) ans EU-Parlament, wonach die Injektionsstoffe weder auf Wirksamkeit noch auf Schutz vor Weitergabe von Keimen geprüft worden waren. 2) Eine Parteienumfrage zur Vergleichsbereitschaft verlief ergebnislos; die Gegenpartei lehnte meinen Vorschlag ab, unsere Ansprüche auf die Hälfte zu reduzieren. 3) Zum Ablauf einigten sich die Parteien darauf, dass das Bundesgericht die Hauptverhandlung (HV) in zwei Teilen durchführt. Im ersten soll die Frage der Widerrechtlichkeit zur Debatte stehen, das heisst ob die vorhandenen Rechtsgrundlagen für die bundesrätlichen Massnahmen von 2020 ausreichten; wenn ja, ob sie dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit genügten. Anlässlich dieses ersten Teils wird das Beweisverfahren als geschlossen erklärt. Wird die Widerrechtlichkeit vom BGer verneint, ist das Verfahren für die Schweiz abgeschlossen; international sind nach Erhalt des bundesgerichtlichen Urteils von uns aus mögliche Schritte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu prüfen. – Wird sie bejaht, steht eine Schlussverhandlung über die Konsequenzen widerrechtlichen Handelns durch den Bund an.
Beide Verhandlungen sind öffentlich nach Massgabe der bundesgerichtlichen Raumkapazitäten.
Die Gutachtensanträge der Klägerpartei wurden reduziert und präzisiert. Terminliches kam nicht zur Sprache. Gerald, Franz und ich hoffen auf eine Einladung zum ersten HV-Teil noch vor den Sommer-Gerichtsferien. Der Fall ist schon seit Monaten spruchreif. Möge uns Eure Unterstützung weiterhin erhalten bleiben!
Wir bitten dringend um zusätzliche Spenden, um rechtlich/sachlich weitermachen zu können.
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Herzlichen Dank für Eure so wichtige Unterstützung!
Bisheriges und Aktuelles wie immer auf www.wirmenschen.ch .
Euer wirmenschen-Team
Wir haben auf einer Vorverhandlung bestanden, der Bundesrichter den anschliessenden Antrag des Bundesrates (EFD) auf Verschiebung abgelehnt.
So haben wir die Gelegenheit, am 14.02.2024 beim Bundesgericht in Lausanne nicht nur unsere bereits dargestellten Argumente, sondern auch wesentliche Neuigkeiten vorzutragen.
Leider wurde unser Antrag, diesen Anlass öffentlich durchzuführen, abgelehnt.
Recht wird uns das Bundesgericht wohl kaum geben dürfen, aber ein weiterer Meilenstein zu noch mehr Aufklärung ist es auf jeden Fall.
2024 wird von allen Seiten zum Jahr der Entscheidungen erklärt.
Unsere Chance? Die gemeinsame Stärke! Wir machen weiter, friedlich und sachlich, solange die Mittel reichen. Wir sind die grösste Klägergemeinschaft in der Geschichte der Schweiz und haben weiterhin die Chance, möglichst viele Mitmenschen aufzuklären. Je mehr von uns zu den geplanten und vorbereiteten Massnahmen Richtung globaler Kontrolle und Herrschaft (WHO, WEF, UN .., alle mit Hauptsitz in der Schweiz!) NEIN sagen, desto schneller verlieren diese totalitären Globalisten an Kraft.
Wir sind eine Klägergemeinschaft, dh jede und jeder ist gleich wichtig 🙂!
Für uns alle ist jetzt die Zeit gekommen, eigenverantwortlich zu handeln.
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Quelle: https://www.kla.tv/27547